Letzte Aktualisierung am 26. März 2026
[cg_add-class=heading-style-h4]In aller Kürze
- Die Omnibus-Pakete (“Simplification Omnibus packages”) gehören zu den horizontalen Faktoren zur Stärkung des Wettbewerbs im Kontext des „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ der EU
- Die Pakete schreiben eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, indem sie die Anforderungen der CSRD, der CSDDD (CS3D) und der EU-Taxonomie konsolidieren und reduzieren.
- Nach der Aktualisierung im März 2026 sind rund 31.000 Small-Mid-Caps von der obligatorischen CSRD-Berichterstattung befreit, da die Schwelle auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro angehoben wurde.
- Die endgültige „Omnibus-I-Richtlinie“ hat eine zweijährige Berichtsverzögerung („Stop-the-Clock“) sowie eine Reduzierung der obligatorischenischen ESRS-Datenpunkte um ca. 70 % festgeschrieben.
- Zudem legt die Richtlinie eine „Wertschöpfungsketten-Obergrenze“ fest, die KMUs rechtlich vor übermäßigen Datenanforderungen durch größere, berichtspflichtige Unternehmen schützt.
- Weitere gezielte Initiativen fördern Innovation, Digitalisierung und die Kreislaufwirtschaft, um den Verwaltungsaufwand in der gesamten EU zu verringern.
Am 29. Januar 2025 wurde die erste großangelegte Initiative zu Beginn der Amtszeit der neuen EU-Kommission veröffentlicht: “Ein EU-Kompass, um wieder wettbewerbsfähig zu werden und nachhaltigen Wohlstand zu sichern” (). Diese Strategie schuf die Voraussetzungen für die strukturellen regulatorischen Erleichterungen, die wir heute erleben.
Mit dem „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ hat die Kommission eine umfassende Strategie vorgestellt, um Europa als Innovationsstandort zu stärken, Dekarbonisierung mit Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden und die Sicherheit sowie Resilienz Europas zu stärken.
Die “Simplification” Omnibuspakete sind die wichtigsten Rechtsinstrumente für diese Strategie. Sie straffen die Nachhaltigkeitsberichterstattung, indem sie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CS3D/CSDDD) sowie die EU-Taxonomie harmonisieren. Das vorrangige Ziel besteht darin, die regulatorische Komplexität und den Verwaltungsaufwand um mindestens 25 Prozent zu verringern und somit die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas deutlich zu steigern.
Rechtsupdate 2026: Nach dem ursprünglichen Vorschlag Anfang 2025 wurde die Omnibus-I-Richtlinie offiziell verabschiedet und veröffentlicht. Sie trat im März 2026 in Kraft und legte die höheren Schwellenwerte von 1.000 Beschäftigten bzw. 450 Mio. € Umsatz sowie die Reduzierung der ESRS-Datenpunkte um 70 % fest.
Nachfolgend haben wir die endgültigen Einzelheiten dieses Omnibus-Pakets und seine unmittelbaren Auswirkungen auf Unternehmen zusammengefasst.
Was sind die Omnibus-Pakete?
Die Omnibus-Pakete sind die wichtigsten rechtlichen Instrumente für die „fünf horizontalen Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit” im Rahmen des EU-Wettbewerbsfähigkeitskompasses. Die Anfang 2026 fertiggestellten Pakete sehen eine strukturelle Neugestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Damit soll sichergestellt werden, dass die Dekarbonisierung der EU ihre globale Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt. Das Ziel besteht darin, die wiederkehrenden Verwaltungskosten um mindestens 37,5 Milliarden Euro zu senken.

Das erste Omnibus-Paket: Das sind die wesentlichen Veränderungen
Die EU-Kommission hat das erste Omnibus-Vereinfachungspaket fertiggestellt, das im März 2026 offiziell in Kraft getreten ist. Die endgültige Fassung des Gesetzes geht bei der Verringerung der Verwaltungslasten deutlich weiter als der
Die wesentlichen Punkte aus dem ersten Ominibus-Paket sind:
- Eingeschränkter CSRD-Anwendungsbereich: Die CSRD gilt nun nur noch für EU-Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten UND einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro. Der bisherige „2-von-3“-Test (einschließlich Bilanz) wurde für die meisten Unternehmen durch diese höhere doppelte Schwelle ersetzt.
- CSDDD (CS3D) Scope Überarbeitung: Die Due-Diligence-Richtlinie gilt nun ausschließlich für „sehr große“ Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten UND einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro.
- Obergrenze für die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette: Verpflichteten Unternehmen ist es nun gesetzlich untersagt, von KMU-Geschäftspartnern (mit weniger als 1.000 Beschäftigten) Informationen anzufordern, die über den vereinfachten VSME-Standard (Voluntary SME) hinausgehen.
- Freiwilliger Bericht für KMUs: Unternehmen mit <1.000 Mitarbeitenden, die nicht unter die CSRD fallen, können freiwillig einen vereinfachten Standard verwenden, der von der EU-Kommission auf Basis des freiwilligen KMU-Standards (VSME) entwickelt werden soll.
- Überarbeitung der ESRS: Die ESRS werden überarbeitet, um die Anzahl der Datenpunkte zu reduzieren, Bestimmungen zu präzisieren und die Abstimmung mit anderen Gesetzgebungen zu verbessern. Fokus liegt auf quantitativen Datenpunkten.
- Reduzierung der ESRS-Datenpunkte um ca. 70 %: Die ESRS wurden überarbeitet, um den Schwerpunkt auf etwa 320 obligatorische Datenpunkte zu legen, wobei quantitative Daten und „Scoping-Maßnahmen“ Vorrang vor einer umfassenden narrativen Berichterstattung haben.
- Keine branchenspezifischen Standards: Die Verpflichtung zur Erstellung sektorspezifischer ESRS wurde offiziell aufgehoben; diese werden nun nur noch als unverbindliche Leitlinien bereitgestellt.
- Vereinfachte Berichterstattung für die EU-Taxonomie: Die Berichtspflichten für Finanzinstitute wurden drastisch reduziert. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, aber einem Umsatz von höchstens 450 Millionen Euro sind nun von der verpflichtenden Taxonomie-Berichterstattung befreit.
- Verzögerung der CSRD-Berichterstattung um zwei Jahre: Unternehmen der 2. und 3. Welle haben nun zwei weitere Jahre Zeit. Sie müssen erst ab 2028 (2029) für 2027 (2028) nach CSRD berichten.
- Keine hinreichende Sicherheit beim Audit: Aktuell gilt beim Audit des CSRD-Berichts, dass dieser mit begrenzter Sicherheit geprüft werden soll. Geplant war, dass der Audit mit hinreichender Sicherheit in Zukunft geprüft werden soll – dies entfällt jetzt.
Weitere Omnibus-Pakete geplant
Aktuell ist noch unklar, welche Sektoren von weiteren Omnibus-Paketen betroffen sein werden und ob zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen hinzukommen.
Omnibus I ist nun in Kraft getreten, während die Kommission derzeit Omnibus II und III (2025–2026) umsetzt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf folgenden Punkten:
- European Business Wallet (2025/2026): Eine digitale Identität für Unternehmen zur Speicherung und Weitergabe von Compliance-Daten nach dem „Once-Only“-Prinzip.
- Überarbeitung der Normung (2026): Vereinfachung technischer Normen für KMU.
Signifikante Auswirkungen der Omnibus-Erleichterungen für Unternehmen (Update 2026)
Die Finalisierung der Omnibus I Directive (EU 2026/470) Anfang 2026 hat deutlich weitreichendere Entlastungen gebracht als ursprünglich 2025 geplant. Durch die drastische Eingrenzung des Anwendungsbereichs hat die EU den Fokus in der Nachhaltigkeitsberichterstattung effektiv von „Quantität“ auf „strategische Qualität“ verschoben.
Die große "Scope-Neuausrichtung”
Die unmittelbarste Folge ist die massive Befreiung mittelständischer Unternehmen von der Berichtspflicht.
- CSRD: Die Hürde liegt nun bei 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz. Schätzungsweise 90 % der Unternehmen, die sich ursprünglich auf die CSRD vorbereitet haben, sind nun von der obligatorischen Berichterstattung befreit.
- CS3D (CSDDD): Der Anwendungsbereich für die Lieferkettenrichtlinie wurde noch stärker eingeschränkt und betrifft nur noch „sehr große“ Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. € Umsatz.
KMU-Schutz: Der „Value Chain Cap“
Eines der wertvollsten Updates von 2026 ist der gesetzliche Value Chain Cap. Großen Unternehmen ist es nun rechtlich untersagt, übermäßige Nachhaltigkeitsdaten von ihren KMU-Partnern (< 1.000 Mitarbeitende) einzufordern. Zulieferer haben jetzt ein „Recht auf Verweigerung“ für jede Anfrage, die über den vereinfachten VSME-Standard hinausgeht. Dies beendet das „Datenabfrage-Fieber“, das die Jahre 2024 und 2025 geprägt hat.
Reporting-Entlastung: Reduktion auf ca. 320 Datenpunkte
Anstelle der ursprünglichen über 1.100 Datenpunkte konzentrieren sich die revidierten ESRS 2026 nun auf ein gestrafftes Set von etwa 320 obligatorischen Datenpunkten.
- Fokus auf quantitative Daten: Narrativer „Fluff“ wurde zugunsten von harten Fakten und Zahlen reduziert.
ʰüڳܲԲٱܲԲ: Der Plan, auf eine „hinreichende Prüfungssicherheit“ (Reasonable Assurance) umzustellen, wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Für 2026 und darüber hinaus bleibt die begrenzte Prüfungssicherheit (Limited Assurance) – eine weniger intensive Prüfung – der gesetzliche Standard, was die Compliance-Kosten für CFOs erheblich senkt.

VSME: Freiwillig berichten, strategisch profitieren
Trotz der erheblichen regulatorischen Erleichterungen durch die Omnibus-I-Richtlinie (gültig ab dem 19. März 2026) bleibt freiwilliges Handeln eine strategische Option für wettbewerbsfähige KMU.
Auch wenn Sie rechtlich nicht mehr zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet sind, gilt dies nicht für Ihre Großkunden. Der VSME-Standard (Voluntary SME), der Ende 2025 von der EFRAG finalisiert wurde, ist heute die universelle „Sprache“ für diese Datenanfragen.
Warum die freiwillige Berichterstattung 2026 Ihre beste Strategie ist:
- Das gesetzliche Recht auf Vereinfachung: Nach den Omnibus-Regeln von 2026 haben Sie bei weniger als 1.000 Mitarbeitenden das Recht, jede Datenanfrage eines Kunden abzulehnen, die über den VSME-Standard hinausgeht. Eine freiwillige Berichterstattung nach VSME schützt Sie vor willkürlichen, überkomplexen ö.
- Status als bevorzugter Lieferant: Große Konzerne priorisieren bei der Umstellung auf das gestraffte ESRS-Set zunehmend risikoarme Partner, die ihre VSME-Daten bereits griffbereit haben.
- Banking & Credit Scores: EU-Banken haben VSME-Module vollständig in ihre Kreditvergabekriterien integriert. Ein freiwilliger Bericht kann direkt zu besseren Zinssätzen und schnelleren Zusagen für „Green Loans“ führen.
- Vorbereitung auf die Zukunft: Das Omnibus-Paket enthält eine Revisionsklausel für 2031. Wenn Sie jetzt mit dem vereinfachten VSME-Modul starten, bauen Sie Ihre Datengrundlage ohne den Stress einer gesetzlichen Deadline auf.
Bereit für den Start? Lassen Sie sich von der Umstellung von 1.100 auf 320 Datenpunkte nicht kalt erwischen. Die Collaborative Proof Platform von ݮƵ hält Ihren Proof für jeden Audit, jede Investorenanfrage und jeden Kundenfragebogen bereit.
Schluss mit Chaos. Einfach nachweisen.
Ihr nächster Kundenfragebogen, Rating oder Audit muss kein "Feuerwehreinsatz" mehr sein. Setzen Sie auf ݮƵ´s Collaborative Proof Platform.

Häufig gestellte Fragen
Die Omnibus-Pakete sind die zentralen Rechtsinstrumente zur Umsetzung des „EU Competitiveness Compass“. Ihr Ziel ist es, die europäische Wettbewerbsfähigkeit durch massive Bürokratieentlastung zu stärken. Das bereits in Kraft getretene Omnibus-I-Paket hat die Berichterstattungspflichten unter CSRD, CSDDD (CS3D) und der EU-Taxonomie drastisch vereinfacht.
Kernpunkte: Reduzierung der verpflichtenden ESRS-Datenpunkte um ca. 70 % (auf rund 320 Punkte), Einführung des gesetzlichen „Value Chain Cap“ und die Anhebung der Schwellenwerte, um insbesondere den Mittelstand zu entlasten.
Die Änderungen betreffen alle Unternehmen, die ursprünglich unter die CSRD und CSDDD gefallen wären. Durch die neuen Schwellenwerte der Omnibus-I-Richtlinie wurden jedoch tausende Unternehmen von der Berichtspflicht befreit:
- CSRD-Pflicht: Gilt nur noch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern UND einem Umsatz von über 450 Mio. €.
- KMU-Schutz: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern profitieren vom „Value Chain Cap“. Sie müssen keine komplexen Daten mehr an Großkunden liefern, die über den vereinfachten VSME-Standard hinausgehen.
- Insgesamt profitieren rund 31.000 „Small Mid-Caps“ von diesen maßgeschneiderten Erleichterungen.
Der Prozess ist abgeschlossen: Nach der ersten Vorstellung im Februar 2025 wurde die Omnibus-I-Richtlinie Ende 2025 final verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist offiziell im März 2026 in Kraft getreten. Damit gelten die erhöhten Schwellenwerte und die reduzierten Datenpunkte verbindlich für den aktuellen Berichtszyklus


